Die Bürgerkarte funktioniert ohne persönliche Daten!

Niemand wird durch die Bürgerkarte zum Datenlieferanten,
denn durch die allgemeine Fördernummer bleiben die Nutzer der Bürgerkarte anonym.
Die Bürgerkarte kann von allen mit gutem Gewissen empfohlen und verteilt werden.
So funktioniert`s:
1. Verein oder Bürgerprojekt kostenfrei anmelden
Mit der Anmeldung erhält der Verein/das Bürgerprojekt eine Fördernummer und erscheint in der Liste der Förderprojekte
2. Gleichzeitig wird eine digitale Bürgerkarte und ein Flyer zum selber Ausdrucken mit dem Logo und der Fördernummer des Förderprojektes erstellt.
3. Dann die digitale Bürgerkarte oer den Flyer per Mail an alle versenden, die das Förderprojekt kostenfrei unterstützen möchten.
4. Alternativ können Vereine auch indiviuelle Flyer mit ihrer Bürgerkarte drucken und an potentielle Unterstützer verteilen.
5. Egal ob auf dem Smartphone abgespeichert oder in Papierform ausgedruckt: Wird die Bürgerkarte beim Einkaufen vorgezeigt, wird das Förderprojekt von den teilnehmenden Händlern, Firmen und Dienstleistern mit 1,8% vom Rechnungsbetrag gefördert und unterstützt.
Bei den Verdopplungspartnern erhält das Förderprojekt 3,6% vom Rechnungsbetrag.
- Hier den Verein oder Förderzweck kostenfrei anmelden.1
Vorteile
- auch Nicht-Mitglieder können durch die Bürgerkarte den Verein unterstützen
- 100% der von den Anbietern bezahlten Förderungen werden an die Förderprojekte weitergeleitet
- Die Bürgerkarte steigert den Bekanntheitsgrad des Förderprojektes
- Dauerhaft finanzielle Mittel, solange regional eingekauft wird
- Ein Förderprojekt muss nicht zwingend als Verein organisiert sein. Förderprojekt kann jedes, dem Gemeinwohl dienende Bürgerprojekt sein. Also auch z.B.: eine Schule oder ein Kindergarten.
- Auch einzelne, zeitlich beschränkte und am Gemeinwohl orientierende Aktionen können Förderprojekt werden.
Warum das FBZ ihren Mitgliedern die Bürgerkarte empfiehlt:
Interview mit Stefan Gaar von der Mediengaarage
Beispiele für Flyer mit der Karte zum ausschneiden
.png)

Tipp: Wie hoch die Förderung ausfällt, ergibt sich daraus wie oft die Bürgerkarte beim Einkaufen vorzeigt wird.
Transparenz:
Der Anspruch für das Förderprojekt ist täglich aktualisiert einsehbar unter dem Menüpunkt Guthabenstände der Förderprojekte.
Und so erhalten Förderprojekte ihre Guthaben:
Bei BÜRGER vermögen VIEL werden 100% der von den Anbietern bezahlten Förderbeiträge an die Förderprojekte weitergeleitet.
Die Höhe der Guthaben sind tagesaktuell für jedes Förderprojekt im Menüpunkt Guthabenstände einsehbar.
Die Überweisung der Guthaben an die Förderprojekte erfolgt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres. Stichtag für die Guthabenermittlung ist der 31.Dezember.
Guthabenstände unter 20,- € werden ins nächste Jahr übertragen.
Steuerliche Behandlung: Die Begünstigung ist steuerrechtlich eine Provision und bei Vereinen buchhalterisch als sonstige wirtschaftliche Einnahme zu verbuchen.
Es gelten die AGBs für Förderprojekte.
1 Als Förder-Projekt anmelden können sich alle am Gemeinwohl orientierten Projekte. Hierzu zählen beispielsweise Vereine, Kindergärten, Kirchengemeinden, Bürgereinrichtungen, usw. Die Freischaltung der Anmeldung erfolgt durch die für das Förder-Projekt zuständigen Region/Initiative.
2 Alternativ können Rechnungen und Zahlungsbelege von Bürger/innen auch von zuhause aus via Internet eingebucht werden. Näheres hierzu finden sie unter FAQ – Buchungsvorgänge.
