Die Bürgerkarte funktioniert ohne persönliche Daten.

Niemand wird durch die Bürgerkarte zum Datenlieferanten,   

denn durch die allgemeine Fördernummer bleiben die Nutzer der Bürgerkarte anonym.

Die Bürgerkarte kann vom Verein mit gutem Gewissen empfohlen und verteilt werden. 

 

So funktioniert`s:

1. Verein oder Bürgerprojekt kostenfrei anmelden

Mit der Anmeldung erscheint der Verein/das Bürgerprojekt in der Liste der Förderprojekte

2. Dann einen Flyer mit integrierter Bürgerkarte zum Ausschneiden drucken und verteilen 

3. Bei den teilnehmenden Händlern, Firmen und Dienstleistern einkaufen und die Karte vorzeigen 

Schon erhält das auf der Karte hinterlegte Projekt 1,8 % und bei den Verdopplungspartnern 3,6% vom Rechnungsbetrag

 

 

Vorteile

  • auch Nicht-Mitglieder können durch die Bürgerkarte den Verein/ Förderprojekt kennenlernen und unterstützen
  • 100% der von den Anbietern bezahlten Förderungen werden an die Förderprojekte weitergeleitet
  • Die Bürgerkarte steigert den Bekanntheitsgrad des Förderprojektes
  • Dauerhaft finanzielle Mittel, solange regional eingekauft und dabei die Bürgerkarte vorgezeigt wird
  • Ein Förderprojekt muss nicht zwingend als Verein organisiert sein. Förderprojekt kann jedes, dem Gemeinwohl dienende Bürgerprojekt sein. Also auch z.B.: eine Schule oder ein Kindergarten.
  • Auch einzelne, zeitlich beschränkte und am Gemeinwohl orientierende Aktionen können Förderprojekt werden.

 

Sehen Sie hier, warum das FBZ ihren Mitgliedern die Bürgerkarte empfiehlt: 


 

 


Interview mit Stefan Gaar von der Mediengaarage 


Beispiele für Flyer mit der Karte zum ausschneiden

     

 


 

Tipp: Wie hoch die Förderung ausfällt, ergibt sich daraus wie oft die Bürgerkarte beim Einkaufen vorzeigt wird.

 


Transparenz:

Der Anspruch für das Förderprojekt ist täglich aktualisiert einsehbar unter dem Menüpunkt Förderprojekte.

 


 

Und so erhalten Förderprojekte ihre Guthaben:

Bei  BÜRGER vermögen VIEL werden 100% der von den Anbietern bezahlten Förderbeiträge an die Förderprojekte weitergeleitet. Die Höhe der Guthaben sind tagesaktuell für jedes Förderprojekt unter www.buerger-vermoegen-viel.de einsehbar. Die Überweisung der Guthaben an die Förderprojekte erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres. Stichtag für die Guthabenermittlung ist jeweils der 31.Dezember.

 


 

Steuerliche Behandlung: Die Begünstigung ist steuerrechtlich eine Provision und bei Vereinen buchhalterisch als sonstige wirtschaftliche Einnahme zu verbuchen.

 


 

Es gelten die AGBs für Förderprojekte.

 


 

1 Als Förder-Projekt anmelden können sich alle am Gemeinwohl orientierten Projekte. Hierzu zählen beispielsweise Vereine, Kindergärten, Kirchengemeinden, Bürgereinrichtungen, usw. Die Freischaltung der Anmeldung erfolgt durch die für das Förder-Projekt zuständigen Region/Initiative.

2 Alternativ können Rechnungen und Zahlungsbelege von Bürger/innen auch von zuhause aus via Internet eingebucht werden. Näheres hierzu finden sie unter FAQ – Buchungsvorgänge.

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